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Amt Auenland Südholstein führt Hundebestandsaufnahme durch


Wie nahezu alle Gemeinden in Deutschland, erheben auch die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Auenland Südholstein (Alveslohe, Hartenholm, Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen und Schmalfeld) eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung angemeldet werden.
Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit haben sich die Gemeinden dazu entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in den amtsangehörigen Gemeinden in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragen Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags bis 17.00 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine vom Amt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrags werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem Bußgeld rechnen. Die Hunde können jederzeit bei der Verwaltung (Kirchenweg 11, 24658 Nützen, Zimmer 1.20, Telefon: 04191 5009-29) angemeldet werden. Das Formular zur Hundesteuermeldung steht auch auf der Homepage www.auenland-suedholstein.de zum Download bereit.

Pruefberichte201117-002_22-05-2023

Pruefberichte201117-002_16-03-2023